Kosten für Wildtiere
Der Gesetzgeber unterscheidet im Bürgerlichen Gesetzbuch zwischen Fund- und herrenlosen Tieren.
Fundtiere unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Unter herrenlosen Tieren sind nach bürgerlichem Recht Tiere zu verstehen, an denen kein Eigentum besteht (BGB ff 958-964).
Eine sehr gute Beschreibung kann auf dieser Seite eingesehen werden: http://www.vetmed.de/vet/download/rechtssituation_fundtiere.htm
Wir haben diesen Text auch noch einmal als Download bereit gestellt:
Oft werden die verletzten Tiere, die uns gebracht werden, zum größtenTeil kostenlos vom unseremTierarzt versorgt, jedoch sind nicht alle Kosten dadurch gedeckt. Dies beinhaltet nur kleinere Behandlungen wie das Tapen eines Flügels oder auch mal ein Antibiotikum.
Ist eine größere Behandlung notwendig, wie z.B. eine Operation, mußten wir das bislang von privaten Geldern bezahlen, welches uns dann an anderer Stelle wiederum fehlt.
Auch auf den Folgekosten für das Pflegen eines Tieres bleiben wir sitzen bzw. zahlen dieses auch von unserem privaten Geldern. Folgekosten sind hier, die Kosten für Sprit ,Futter,Grit ,Wärme,- Rotlichtlampe , Vitamintropfen,Einstreu, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Verbandsmaterial usw.
Wir finden eigentlich nur sehr schade, daß wir in den meisten Fällen keinerlei Nachfragen bekommen, wie es dem abgegebenen Tier geht und somit der Finder keinerlei Verantwortung für das verletzte Tier übernehmen möchte.
Aber wir werden jederzeit ein verletztes Tier abholen und aufnehmen und wollen die Kosten nicht als Pflicht machen,weil unsere Arbeit eben auf Leben retten und helfen ausgelegt ist...